Netzsperren-Gesetz: Köhler verweigert Unterschrift

Nach der Bundestagswahl und dem neuen Koalitionsvertrag war es um das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz recht still geworden – dabei bedarf das noch von der Großen Koalition verabschiedete Gesetz lediglich noch der Unterschrift des Bundespräsidenten, um in Kraft zu treten. Doch genau diese verweigerte Präsident Köhler nun.

Köhler könnte der Koalition aus CDU/CSU und FDP damit einen unschönen Rechtsstreit ersparen: In ihrem Koalitionsvertrag hatten die neuen Regierungspartner vereinbart, dass das Gesetz ein Jahr lang nicht durchgesetzt werden solle, da man stattdessen ein Vorgehen nach dem Motto “löschen statt sperren” testen wolle. Staatsrechtler hatten jedoch wiederholt vor diesem Vorgehen gewarnt – ein Gesetz mit einem Erlass außer Kraft zu setzen, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Ebenso wird die Rechtmäßigkeit der in dem Gesetz geforderten Internet-Sperren vielfach in Frage gestellt. Bereits mehrere Parteien und Verbände hatten eine Verfassungsklage gegen das Zugangserschwerungsgesetz angekündigt. Wie nun aus dem Bundespräsidialamt bekannt wurde, sieht auch Präsident Köhler weiteren Informationsbedarf, weshalb er die Unterschrift unter dem Gesetz derzeit nicht leisten wolle. Köhler bat die Regierung um “ergänzende Informationen”, ließ seinen Sprecher jedoch nicht mitteilen, welche Informationen er genau angefordert habe.

Wie es nun mit dem beim neuen Koalitionär FDP extrem ungeliebten Gesetz weitergehen soll, ist noch unklar. Neben der FDP könnte sich auch die CDU/CSU vom Zugangserschwerungsgesetz abwenden, da die einstige Zugkraft hinter der Ausgestaltung des Gesetzes, Ursula von der Leyen, nicht mehr den Posten als Familienministerin bekleidet. Hochrangige Vertreter von Grünen, Linken und FDP forderten bereits, das eigentlich bereits beschlossene Gesetz durch ein neues Gesetz aufzuheben. [chip online]

 

Song der Woche: Gerry Rafferty – Baker Street (1978)

Den dieswöchigen Song der Woche gibt es bereits am frühen Montagmorgen, denn ich bin mir sicher dieser Song wird mich die ganze Woche über begleiten. Noch ein paar kurze Infos zum Titel und zum Interpreten Rafferty:

Die Baker Street ist eine Straße im Stadtteil Marylebone im Londoner Bezirk City of Westminster. Bekannt geworden ist die Baker Street durch die Romanfigur Sherlock Holmes des Autors Arthur Conan Doyle. Sherlock Holmes wohnt in den Erzählungen unter der fiktiven Adresse Baker Street 221b, obwohl zur Zeit des Arthur Conan Doyle die Straße nur bis zur Nummer 100 durchnummeriert war. Die U-Bahn Station Baker Street ist heute in vielfacher Weise mit Motiven des Sherlock Holmes geschmückt.

Gerry Rafferty lebte bis 2005 alleinstehend in seinem Haus in Hampstead (London). Nach einem durch übermäßigen Alkoholkonsum verursachten Zusammenbruch wurde er in eine Entzugsklinik der schottischen Kirche eingewiesen. Im Juli 2008 mietete er eine Hotelsuite in einem Londoner 5-Sterne-Hotel und fiel dort durch wildes Urinieren (!) negativ auf. Am 25. Juli wurde er zu einer Leberkontrolle ins Londoner St. Thomas Hospital geladen und galt seit dem 1. August 2008 als vermisst, nachdem er aus seinem Krankenzimmer spurlos verschwand. Bis Mitte Februar 2009 bestand der Verdacht auf Entführung, der mittlerweile von der BBC ausgeräumt werden konnte; so soll Rafferty die ganze Zeit über in einem Landhaus in der Toskana gelebt haben und auch schon an einem neuen Album arbeiten.

30.000 islamistische Extremisten in Deutschland

Rund 30.000 islamistische Extremisten leben nach Angaben von Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (SPD) in Deutschland. Weder dürften tatsächliche Gefahren beschönigt, noch die vorhandene Bedrohung aufgebauscht und vergrößert werden, sagte er heute in Potsdam auf einer Fachtagung des Verfassungsschutzes zum islamistischen Extremismus.

Bei den Zahlen bezog sich Speer auf Sicherheitskreise. Der Minister plädierte für eine realistische Analyse der Bedrohung. „Oft wissen wir noch zu wenig über die Entstehung und Aktionsformen des islamistischen Extremismus”.

„Islamistische Terroristen” seien auch unter Muslimen „eine kleine, aber gefährliche Minderheit”, wird Speer zitiert. Für das individuelle Bekenntnis zum Terror gebe es keine einfachen Erklärungsmuster und erst recht keine einfachen Lösungen. Die offene Auseinandersetzung mit dem Thema sei für die Gesellschaft notwendig.

„Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und der Islam als Religion stehen nicht im Widerspruch”, betonte die Leiterin des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Winfriede Schreiber. Moslems seien wie alle anderen gefordert, aktiv und streitbar für die Demokratie einzutreten.

Im Sommer kommenden Jahres will sich der Verfassungsschutz auf einer Fachtagung mit links- wie rechtsextremistischen Autonomen beschäftigen.[dpa]

Aus dem Tanzsaal der Nostalgie: Pulp – Babies (1992)

Der erste große Erfolg für den exzentrischen Jarvis Cocker und seine Jungs. Danach ging es steil bergauf mit der Karriere und zahlreiche Hits folgten. Für viele (auch für mich) sind sie die Wegbereiter des BritPop, lange vor Blur und ganz lange vor den völlig überschätzten Oasis.

Babymörderin in einem Fall freigesprochen

Weil sie ihr neugeborenes Zwillingsbaby im März im brandenburgischen Biesenthal getötet hat, ist eine 22-Jährige heute vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden.

Von dem Vorwurf, den zweiten Zwilling noch im Mutterleib getötet zu haben, wurde die Frau freigesprochen. Das Gericht ging in diesem Fall von Schuldunfähigkeit wegen einer Bewusstseinsstörung aus.

Den ersten Zwilling tötete die Frau laut Gericht direkt nach der Geburt zu Hause. [MAZ Online]

Drei Jahre und zwei Monate für einen Mord? Kein weiteren Kommentar, ich muss mich jetz erstmal beruhigen.

Oberschule Trebbin wird wieder Goethesschule

Die Oberschule Trebbin am Schulstandort Goethestraße wünscht sich zum 100. Geburtstag einen Namen. Die Schulkonferenz entschied sich nach ausgiebiger Namenssuche für die Bezeichnung „Goetheoberschule Trebbin“. Der Hauptausschuss der Stadt Trebbin stimmte bei seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend diesem Namensvorschlag einmütig zu.

„Die Schule hatte in den letzten 20 Jahren eine wechselvolle Geschichte, sie war Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und ist jetzt Oberschule“, so der Trebbiner Bürgermeister Thomas Berger (CDU). Für die Trebbiner blieb es stets die Goetheschule in der Goethestraße. So wurde in Trebbin lange Zeit für den Erhalt des damaligen Goethe-Gymnasiums gekämpft. Der neue, alte Name enthalte Bewährtes und lasse zugleich die Schulform Oberschule erkennen, so Berger.

„Der Name Goethes soll den historischen Charakter unterstreichen“, so Schulleiter Bernd Schill. „Eltern und Lehrkräfte haben sich zu 80 Prozent für die Rückkehr zu Goethe entschieden“, sagte Schill. Bei den Schülern waren es 46 Prozent, sie favorisierten mehrere Namen. Paul Schuchardt (UFW) hofft, dass nun tatsächlich Ruhe in die Schullandschaft einkehrt, damit der Name eine Weile passt.

Peter Mann (SPD) freut sich, dass die Schule in Trebbin „wieder den Namen Goethes tragen wird“. [MAZ Online - Uta Franke]

Kinder haben Lebensplanung verdorben

[...]Im Prozess um die Tötung von Zwillingen im März in Biesenthal (Barnim) hat die Staatsanwaltschaft heute vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) sechs Jahre Haft für die angeklagte Mutter gefordert. Die 22-Jährige wollte sich ihre Lebensplanung nicht durch die Kinder verderben, sagte Staatsanwältin Anette Bagenda in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe nach der Geburt des ersten Kindes den Vorsatz gefasst, dieses zu töten. Das zweite Kind tötete sie noch im Mutterleib. Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn in einer verlesenen Erklärung gestanden, dass sie ihre Kinder getötet hat. Laut Anklage soll die einstige Studentin ein Kind zu Hause geboren und erstickt, das zweite Kind noch im Mutterleib durch Drücken auf den Bauch getötet haben. Das erste Kind hatte laut einem Gutachter nach der Geburt gelebt. Das tote Baby holten Ärzte per Kaiserschnitt.[MAZ Online]

Diesen Artikel musste ich mehrmals lesen und so richtig glauben kann ich es immer noch nicht. Zum Einen: Diese Frau hat ihre beiden Kinder vorsätzlich und mit äußerster Brutalität (der Schädel des noch Ungeborenen war zertrümmert) ermordet und soll nur mit 6 Jahren Haft “bestraft” werden? Und zum Anderen: Die Staatsanwaltschaft, also die Klägerin, führt als Begründung an, die Kinder hätten ihre Lebensplanung verdorben? Wieso das als Begründung und wieso von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Verteidigung?

Im Übrigen hatte ich vorgestern auf RBB gesehen und gehört, das die Angeklagte nicht mehr in Untersuchungshaft sitzt, sondern auf freiem Fuß ist und sogar einer Bürotätigkeit nachgeht. Ist das normal in Deutschland?

UPDATE: Das Urteil steht fest.

Paul van Dyk – Reflections (2003)

Für mich eine Enttäuschung. Nach dem tollen “Seven Ways” führte ich mir das 2003-er Album zu Gemüte und wunderte mich doch etwas über diesen “seichten” Sound.

Ich würde es ja nicht unbedingt als Ambient bezeichnen, aber wo ist die Kraft und das Tempo in den Tracks geblieben? Bis auf “Time of our lives” und “Connected”, welche beide auch als Singles veröffentlicht wurden, stochert der Rest ziemlich im Nebel und ist weder das Eine noch das Andere.

Schade, aber von mir gibt es diesmal nur ein Sternchen.

 

Tracklist:

  1. Crush
  2. Time Of Our Lives
  3. Like A Friend
  4. Reflections
  5. Nothing But You
  6. Buenaventura
  7. Homage
  8. Never Forget
  9. Knowledge
  10. That’s Life
  11. Connected
  12. Spellbound
  13. Kaleidoscope

Song der Woche: The Bravery – Bad Sun (2007)

Ich mag diese Band und ich liiiiebe diesen Song, weil er bei mir sofort beim Hören gute Laune verbreitet.

The Bravery kommen aus New York und spielten als Vorband auf der Europatour von Depeche Mode 2006 und wurden damit in Europa bekannt. Ihr grandioses Album “The Sun and the Moon” von 2007 – aus dem auch dieses Lied stammt – ging in der IndiePop-Welle leider etwas unter, kann ich aber nur empfehlen.

Meine bessere Hälfte

Ist natürlich meine Frau! Aber woher kommt eigentlich diese Redewendung?

Die scherzhafte Bezeichnung der Ehefrau als „bessere Hälfte“ stammt aus dem Schäferroman The countess of Pembroke’s Arcadia (Das Arkadien der Gräfin von Pembroke) des englischen Dichters Philip Sidney.

Der Dichter John Milton griff diese Wendung in seinem Epos Paradise Lost (Das verlorene Paradies) wieder auf, indem er Adam seine Frau Eva als „dearer half“ als „teurere Hälfte“, bezeichnen lässt. [Wikipedia]