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Abenteuer, Aktuelles, Allgemein, Amazon, Blog, eBook, Kinder, Kinderbuch, kostenlos, Wollhelm
Kurzes Zwischenergebnis drei Tage nach Veröffentlichung der Kurzgeschichte „Wollhelm, der tapfere Ritterswurm“ auf Amazon:
Tag 1: ein Exemplar verkauft
Tag 2: keine Bewegung
Tag 3: Beginn der Werbeaktion mit kostenlosem Download – 12 Exemplare „verkauft“
Tag 4 (heute): Stand 10.30 Uhr – nochmals 3 Exemplare mit der Werbeaktion „verkauft“
Auch wird ab heute Amazon Bestseller-Ränge angezeigt, und zwar folgender zum jetzigen Zeitpunkt (Aktualisierung stündlich):
#513 Kostenfrei in Kindle-Shop
# 12 (!!!) in der Rubik Kinderbücher > Romane & Erzählungen (Top 100 gratis)
[update 12:00] Autorenseite erstellt. Die Veröffentlichung kann aber bis zu sieben Tage dauern.
[update 18:00] In der Rubrik Romane & Erzählungen blieb es bei Platz 12, dagegen rutschte das eBook bei Kostenfrei im KindleShop auf 604 ab.
Was aber wesentlich schlimmer ist: durch Zufall habe ich vor einigen Stunden entdeckt das ich die erste (unkorrigierte) Fassung hochgeladen hatte! Aaargh! Habe zwar jetzt die zweite Version hochgeladen, aber bis diese von Amazon geprüft und veröffentlicht wurde, kann es einige Stunden dauern. So ein Anfängerfehler! Könnte mich schwarz ärgern …
Dussel!
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ich werde mich noch mehr ärgern wenn es wegen der fehler schlechte Rezensionen gibt
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Kostet das was, für Kindle zu veröffentlichen ?
Und die Autorenbeschreibung ist ja süß !
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Nein, die Veröffentlichung ist kostenlos. Das es Amazon nicht aus reiner Nächstenliebe macht dürfte aber klar sein. Dazu heute noch in einem anderen Artikel mehr.
Und Danke für das „süß“ 🙂 Oder ist das ironisch gemeint?
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Weißt du was Amazon prüft? Sie machen ja keine inhaltliche oder lektorierende Prüfung. Ich gehe mal davon aus, dass sie das reine Format auf mögliche Fehler testen, aber gibt es etwas, was Amazon dazu sagt?
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Amazon sagt folgendes zur Prüfung:
Ihre Bücher und andere Inhalte (etwa Buchtitel, Buchdeckelbilder und Produktbeschreibungen) müssen unseren Inhaltsrichtlinien entsprechen. Wir behalten uns das Recht vor, die Angemessenheit von Inhalten selbst zu beurteilen und Inhalte ggf. nicht zum Verkauf anzubieten. Wir können Herausgeber auch von der Nutzung der KDP-Plattform ausschließen, wenn sie sich nicht an diese Inhaltsrichtlinien halten.
Pornographie
Wir akzeptieren keinerlei Pornographie oder anstößige Beschreibungen expliziter Geschlechtsakte.
Beleidigende Inhalte
Unsere Einschätzung des Begriffs „beleidigend“ unterscheidet sich wahrscheinlich nicht allzu sehr von Ihrer.
Illegale und rechtswidrige Inhalte
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Manche Inhalte, etwa gemeinfreie Inhalte, stehen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung und können per Lizenz an mehrere Weiterverkäufer vergeben werden. Wir akzeptieren keine Inhalte, die kostenlos im Internet erhältlich sind, sofern Sie nicht der Urheberrechtsinhaber dieser Inhalte sind. Wenn Sie Ihr Buch beispielsweise von einer Quelle erhalten haben, die Ihnen und anderen erlaubt, es weiterzuverkaufen, und der Inhalt ist kostenlos im Internet erhältlich, werden wir das Buch nicht im Kindle-Shop zum Verkauf anbieten. Wir akzeptieren gemeinfreie Inhalte, entscheiden jedoch möglicherweise, ein gemeinfreies Buch nicht zu verkaufen, wenn der Inhalt sich überhaupt nicht oder kaum von einem oder mehreren anderen Büchern unterscheidet.
Kundenzufriedenheit
Wir akzeptieren keine Bücher, die zu einer negativen Erfahrung für unsere Kunden führen. Wir behalten uns das Recht vor zu beurteilen, ob Inhalte zu einer negativen Kundenerfahrung führen. Beispiele von Inhalten, die unsere Kunden normalerweise enttäuschen, finden Sie im Leitfaden für die Qualität von Kindle-Inhalten.
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Merci dafür. Der letzte Abschnitt ist sehr interessant.
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Fand ich auch. Im Klartext: wenn zu viele negative Bewertungen dann raus! Oder?
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herrje. mein aktuelles manuskript ist stellenweise pornografisch und führt zu depressiven verstimmungen bei den kunden. dann wird das wohl nichts.
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Äähh … wohl eher nicht. Gibt aber noch andere Plattformen. Hier ein interessanter Link http://www.leselupe.de/selfpublishing.php
Bookrix hatte ich selbst ja auch schon mal probiert, war aber nicht so begeistert. War nicht ganz meine Zielgruppe. 🙂 https://teddy97.wordpress.com/2011/06/17/bookrix-was-haltet-ihr-davon/
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Liebe Frau Anniefee, die Ringelnitze wüssten gern, wo es wohl das Tofu-Porno-Skript gibt. Vielen Dank für eine Antwort. 😉
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Na, ich werde ja erst nächstes Jahr so richtig fertig. Und dann Verlegersuche und dann nach nem Jahr Selfpublishing.
Bis dahin kann aber kräftig mein erstes Buch gekauft werden („Halbjahresversuch“), auch wenn das meine ich kein Tofu enthält.
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Ich füge hier mal netterweise den Link an: http://www.amazon.de/dp/3866601565/ref=wl_it_dp_o_pC_S_ttl?_encoding=UTF8&colid=1MH2JWA7CXB4G&coliid=I2MOBFMXERH6O7
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ich glaube WordPress mag keine Amazonenlinks. Mach mal lieber weg, nicht das die dich weg machen, irgendwann las ich mal was in deren AGB.
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NIEMAND macht Herrn Teddy WEG!
Hatte bisher noch nie Probleme mit Links …
😉 Ich glaube heute ist WeltWortspielTag.
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Vielen Dank!
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Nein, so hätte ich das nicht sofort interpretiert. Ich sehe das eher als den Versuch an im Zweifelsfall diskussionslos das Hausrecht durchzusetzen. Ich habe in der Vergangenheit mal eine Fotoplattform moderiert, und es war sehr schwer mit den Veröffentlichungen mancher Fotografen klar zu kommen. Im Anbetracht, das alle möglichen Leute mit den verschiedensten sozialen Hintergründen zu den Besuchern der Seite gehörte, musste man sich auf einige Standards einigen, die zum einen gesetzeskonform waren und zum anderen der Kunst, aber auch den Besuchern gerecht wurden.
Was ich lernte: Der Gesetzgeber lässt einen argumentativ etwas im Stich bzw. beruft sich im Zweifelsfall auf Zeitumstände. Was früher Porno war, führt heute zu einem müden Lächeln, aber ist vielleicht trotzdem nicht das, was man in seinem Haus veröffentlicht haben will. Was mal als Beleidigung ist, das ist heute vielleicht Umgangssprache. Oder umgekehrt. Und wie geht man mit jemanden um, der sich als der neue Bukowski fühlt und vielleicht trotzdem literarisches Talent hat?
Ich glaube, Amazon wollte neben allen den Dingen, die sie vorher anführen, einfach sagen: Im Zweifelsfall möchten wir trotzdem noch entscheiden, ob wir etwas als Porno, beleidigend und sonstwas empfinden und uns nicht von den Gerichten zu einer Veröffentlichung zwingen lassen, nur weil wir etwas anders interpretieren als der Autor.
Mit dem letzten Abschnitt setzen sie eine Hausordnung durch, die als letzte Instanz eben sie selber sind.
Wie gesagt, ich kann das nachvollziehen. Schlechte Bewertungen sind hier vielleicht die Grundlage, aber das dürfte eher zweitrangig sein. Richtige Beschwerden führen wahrscheinlich eher zu einer Löschung. Aber ganz ehrlich: Als Kunde ist es ja das, was man von Amazon erwartet, oder?
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Und ich wollte nur mal dem Herrn Teddy viel Erfolg mit seiner Veröffentlichung wünschen. Mir haben die Abschnitte, die ich damals (lang ist es her!) gelesen hatte, gut gefallen.
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Besten Dank, mei Guhdsdar!
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Na dann, congratulation, Herr Teddy ist nicht nur in der Bloggerzunft schreibend, sondern jetzt auch in wahrer Literatur. Schön, dass es dir Freude gemacht hat, wie die Exemplare an den Mann, die Frau und das Kind gingen.
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Danke dir Clara. Hoffentlich ging auch ein Exemplar an dich. 🙂
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Nein lieber Herr Teddy, ich hatte ja vier Wochen renovier- Zwangspause und war gestern das erste mal wieder länger als 10 Minuten am Computer
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Ich weiß, ich habs mitverfolgt. Es gibt doch aber schon mobile Medienträger, wo du hättest online sein können. War aber wahrscheinlich auch so schon stressig genug, oder?
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